Neues Leistungsmodell

Finmas Connect für
erfolgreiche Sparkassen

Finmas Connect für erfolgreiche Sparkassen

Damit unsere Partner in der Sparkassen-Finanzgruppe noch erfolgreicher im Eigen- und Vermittlergeschäft arbeiten können, optimieren wir laufend unser Produktportfolio. 

Ab dem 1. Juli 2023 führen wir unser neues Leistungsmodell Finmas Connect ein. Es befähigt Sparkassen dazu, ihr Geschäft besser zu verstehen, zu analysieren und zu managen.

Die vernetzten Finmas Lösungen ermöglichen datengesteuertes Handeln und kundenzentriertes Arbeiten. So können sich Sparkassen erfolgreich am Markt positionieren, Marktanteile gewinnen und Kundenwünsche erfüllen. 

Finmas Connect

Leistungsbausteine im Überblick

  • Portal Finmas Connect
  • Dashboards mit i-Konditionenvergleich
  • Vermittler-CRM für erfolgreiche Vermittlergeschäfte
  • optional: Benchmark-Daten
  • Nutzung des Europace-Marktplatzes als Produktanbieter für Baufinanzierung
  • Anbindung und Nutzung des Europace-Marktplatzes als Produktanbieter für Ratenkredite
  • Schnittstellen: VIN, S-Rating, Schufa
Supertitle + Einleitung BaufiSmart
Nutzen im Fokus

So profitieren Sparkassen vom neuen Leistungsmodell

 

Das neue Leistungsmodell befähigt die Institute der Sparkassen-Finanzgruppe, ihre eigene Marktposition zu stärken. Über das Portal Finmas Connect erhalten unsere Partner zentralen Zugang zu den Finmas Services.

Finmas bietet datengesteuerte Unterstützung für das Baufi-Geschäft. Mithilfe von Dashboards lässt sich die Produktabbildung analysieren und die eigene Marktposition bestimmen. Damit kann die Sparkasse gezielt optimieren, um wettbewerbsfähige Produkte zu kreieren und höhere Erlöse erzielen.

Das Vermittler-CRM ermöglicht das zentrale Steuern und Managen des gesamten Vermittlergeschäfts. Dadurch verbessert sich die Konvertierungsquote und das abgeschlossene Volumen wächst.

Integriert ins neue Leistungsmodell sind diverse Schnittstellen, die unter anderem einen schnellen Datenaustausch garantieren. In einem Onepager haben wir die Vorteile in kompakter Form zusammengefasst.  

Du fragst – wir antworten

Webinare erklären neues Leistungsmodell

 

Lerne alle Details zu Inhalten und Nutzen der Leistungsbausteine vom Finmas Connect kennen. Dazu bieten wir kostenlose Webinare zu folgenden Themen. Jedes Event findet an drei Terminen statt.

  • Das neue Portal

    Das Finmas Connect Portal ist der zentrale Zugang zu unseren Services, wie Dashboards, Vermittler-CRM oder unserem Ticketsystem. Im Webinar bekommst du einen Überblick zur Benutzeroberfläche, zum Funktionsumfang und zur Bedienung des Portals.  zur Anmeldung

  • Die neuen Dashboards

    Mit den Finmas Dashboards werden wichtige Daten und Trends deines Instituts schnell und einfach visualisiert. Erfahre in diesem Webinar, wie du Kennzahlen mit unseren vielfältigen Dashboards auswertest, um so datengesteuerte Entscheidungen treffen zu können. zur Anmeldung

  • Vorstellung Vermittler-CRM

    Das Vermittler-CRM ist das zentrale Instrument zum Steuern des von Drittvertrieben vermittelten Geschäfts (Produktanbietersicht). Im Webinar erfährst du, wie das Vermittler-CRM dein Haus dabei unterstützt, die Qualität und Quantität des Vermittlergeschäfts messbar zu machen und damit höhere Erlöse zu erzielen. zur Anmeldung

  • KreditSmart – Sparkasse als Produktgeber für Modernisierungsdarlehen und Ratenkredite

    In diesem Webinar lernst du, wie die Plattform KreditSmart funktioniert und wie sich dein Institut als Produktgeber für Modernisierungsdarlehen und Ratenkredite positionieren kann. zur Anmeldung

Produkt-Videos

Finmas-Mitarbeitende erklären in kurzen Videos Leistungsumfang, Funktionen und Nutzen zentraler Bausteine des neuen Leistungsangebots. Zum Ansehen bitte einfach aufs Bild klicken.

Supertitle + Einleitung BaufiSmart
Finmas Connect

Häufig gestellte Fragen

 

Fragen zu den Leistungsbausteinen
Welche Leistungen enthält das neue Finmas Leistungsmodell? 

Das neue Leistungsmodell Finmas Connect enthält diese Leistungselemente 

  • Portal Finmas Connect
  • Dashboards inklusive Dashboard User 
    • täglich neuer i-Konditionenvergleich 
    • Implementierung von Bestandskundendaten in Dashboard (voraussichtlich ab 1.9. 2023 verfügbar) 
  • Vermittler-CRM 
  • optional zusätzlich buchbar: regionale Benchmark-Daten 
  • Nutzung des Europace-Marktplatzes als Produktanbieter Immobilienfinanzierung, exklusive Anbindung (BaufiSmart) 
  • Anbindung und Nutzung des Europace-Marktplatzes als Produktanbieter für Ratenkredite (KreditSmart) 
  • VIN-Schnittstelle 
  • S-Rating-Schnittstelle 
  • Schufa-Schnittstelle 
 
Welche Leistungen sind nicht im neuen Leistungsmodell enthalten?

Diese Leistungen sind nicht im neuen Leistungsmodell enthalten und können weiter separat gebucht werden:  

  • Anbindungskosten für den Europace-Marktplatzes 
  • Benchmark-Daten im Dashboard 
  • Anbindung und Nutzung von Antragsstrecken, inklusive BaufiLead und FIO 
  • das Consulting und die Leistungen der Finmas Academy, wie bspw. Schulungen und Coachings 
  • Abrechnungen pro abgeschlossenen Vorgang der VIN-Schnittstelle 
  • alle transaktionsbasierten Kosten 
  • Kosten aus dem iffos-Vertrag 
 
Können auch einzelne Angebote aus dem neuen Leistungsmodell gebucht werden?

Nein, ab dem 1. Juli 2023 sind die oben in der ersten Frage aufgeführten Finmas-Lösungen nur im Rahmen des neuen Leistungsmodells erhältlich.  

 
Welche Dashboards sind Bestandteil des neuen Leistungsmodells?

Folgende Dashboards sind enthalten: 

  • Produktgeber-Dashboard 
  • Vertriebs-Dashboard 
  • i-Konditionenvergleich-Dashboard 
  • Vermittler-CRM-Dashboard 
  • optional erhältlich: Benchmark-Dashboard
  • optional erhältlich: BaufiLead-Dashboard
 
Wird es weiterhin den Konditionen-Report und den i-Konditionenvergleich geben? 

Der i-Konditionenvergleich ist Bestandteil vom neuen Leistungsmodell und wird sowohl als Dashboard als auch als Excel Sheet zur Verfügung gestellt. Er ersetzt den bisherigen Konditionenvergleich, ist umfassender und liefert eine höhere Datenqualität als der bisherige Konditionenvergleich. Es können bis zu 75 Vorgänge angelegt werden.

 
Ist die User-Anzahl für die Nutzung der Dashboards begrenzt? 

Bis zu 30 User können Zugang zu den Dashboards erhalten. Es wird zwischen zwei Rollen unterschieden: User und Administrator. Der Administrator entscheidet über die Zugriffsmöglichkeiten der freigegebenen Dashboards. 

 
Wenn kostenlose Reports mit der Einführung des neuen Leistungsmodells wegfallen, von wo kann ich mir dennoch Daten ziehen? 

Auch nach dem 1. Juli liegen die Rohdaten in BaufiSmart. Diese können von jeder Sparkasse für individuelle Auswertungen, zum Beispiel mit Excel, herangezogen werden. 

 
Sind die Anbindung von regionalen Vertriebspartnern oder das Agieren der Sparkasse als Vertrieb Bestandteile des neuen Leistungsmodell? 

Nein, das neue Leistungsmodell bezieht sich auf die Sparkassen ausschließlich in ihrer Rolle als Produktanbieter, nicht in ihrer Rolle als Vertrieb. 

Informationen zur technischen Anbindung
Ab wann werden Sparkassen technisch angebunden, so dass sie das neue Leistungsmodell ab 1. Juli 2023 nutzen können? 

Ab Mai 2023 erfolgt die schrittweise Anbindung der Sparkassen, so dass ab dem 1. Juli die Nutzung technisch gewährleistet wird.  

  • Portal Finmas Connect: In der per E-Mail an jede Sparkasse verschickte Excel-Datei müssen die Daten für den initialen Administrator eingetragen werden. Dieser bekommt eine E-Mail an die eingefügte Adresse gesendet und kann anschließend alle weiteren User anlegen, den Usern verschiedene Rollen geben und diese mit verschiedenen Rechten ausstatten. 
  • Dashboards: In der Datei kann ebenfalls eingetragen werden, ob Dashboards mit angebunden werden sollen oder nicht. Falls hier „Ja“ angeklickt wird, sind keine weiteren Informationen notwendig. Falls „Nein“ angeklickt wird, werden die Dashboards nicht aktiviert. 
  • i-Konditionenvergleich: Voraussetzung ist der unterschriebene „vertriebsseitige Finmas-Vermittlungsvertrag (Anlage 5)“ nebst Hinweise zur ING und Commerzbank sowie das Regionalmodell Flex+. Für die Nutzung des i-Konditionenvergleich müssen Handelsbeziehungen administriert und Vorgänge angelegt werden. 
  • Vermittler-CRM: Hier brauchen wir eine Bestätigung, dass das Vermittler-CRM angebunden werden soll. Außerdem benötigen wir die Daten für jeden User, der für das Vermittler-CRM freigeschaltet werden soll. Ab dem 1.7. können User eigenständig durch das Institut im Finmas Connect Portal angelegt werden.
  • Nutzung des Europace-Finanzmarktplatzes als Produktanbieter Immobilienfinanzierung, exklusive Anbindung (BaufiSmart): Wenn das Institut derzeit schon den Europace-Finanzmarktplatz als Produktanbieter Immobilienfinanzierung nutzt, gibt es keinen Handlungsbedarf seitens des Instituts.
  • Anbindung und Nutzung des Europace-Finanzmarktplatzes als Produktanbieter für Ratenkredite (KreditSmart): Der per E-Mail versendete „Produktseitiger Ratenkredit-Vermittlungsvertrag (Anlage 3)“ muss unterschrieben und zurückgeschickt werden. Im Anschluss versenden wir den Umsetzungsleitfaden. Daraufhin folgt ein digitaler Austausch mit Finmas und der Sparkasse, um die Anbindung zu realisieren.
  • VIN-Schnittstelle: In der Excel-Datei muss eingetragen werden, ob die Schnittstelle angebunden werden soll. Dazu kann ein individueller Freischaltungstermin aus den vorgeschlagenen Terminen in der Excel-Datei ausgewählt werden. Zum Freischaltungstermin muss der Administrationsleitfaden für die VIN-Schnittstelle für OSPlus_neo umgesetzt sein. Dieser ist im Kundenportal der Finanz Informatik zu finden. Dort sind auch die Antworten auf häufig gestellte Fragen zur VIN-Schnittstelle aufgeführt.
  • S-Rating-Schnittstelle: Für die Freischaltung des Neukundenratings reicht eine Information an uns in der an das Institut versendete Excel-Datei. Falls das Bestandskundenrating freigeschaltet werden soll, muss dies ebenfalls in der Excel-Datei mitgeteilt werden. Außerdem wird das ausgefüllte Übergabeprotokoll der axilaris GmbH benötigt. Dieses haben wir ebenfalls per E-Mail gesendet.
  • Schufa-Schnittstelle: Für die Freischaltung der Schufa-Schnittstelle benötigen wir die Schufa-Kennung und das Schufa-Passwort des Instituts. Hierbei ist zu beachten, dass wir Kennung und Passwort benötigen, die den Abruf der Daten für Dritte zulässt. Nachdem wir diese erhalten haben, werden wir einen Vertrag verschicken, der unterschrieben an uns zurückgehen muss.
  • Implementierung von Bestandskundendaten in das Dashboard: Hierfür müssen die Sparkassen nichts tun. Die Schnittstelle dazu wird von der Finanz Informatik geliefert. 
Finanzielle Fragen
Mein Institut hat Produkte ab dem 1. Januar 2023 gekauft, die nun Bestandteil des neuen Leistungsmodells sind. Werden die Kosten erstattet?

Die einmaligen Anbindungskosten für Produkte und Dienstleistungen, die im neuen Leistungsmodell enthalten sind, werden erstattet. Dazu zählen die VIN-Schnittstelle, die Dashboard-Anbindung, die Anbindung an i-Konditionenbeitrag, die Anbindung an das Vermittler-CRM und die Anbindung an den Ratenkreditmarktplatz.

Ist die Fallpauschale in der VIN-Schnittstelle im neuen Leistungsmodell inkludiert? 

Nein, die Kosten für die Fallpauschale (5 Euro zzgl. Umsatzsteuer) werden weiterhin gesondert in Rechnung gestellt. 

Werden bereits bezahlte Pauschalen für den Zeitraum nach dem 1. Juli 2023 erstattet?

Ja, wir werden die bereits bezahlten Pauschalen erstatten. 

Wann werden noch nicht in Rechnung gestellte Leistungen für den Zeitraum Januar bis Juni 2023 berechnet?

Diese Kosten werden nach der Umstellung auf das neue Leistungsmodell individuell abgerechnet. 

Wann werden die neuen Pauschalen berechnet?

Die Rechnungen zum neuen Leistungsmodell werden zu Beginn des Quartals für das laufende Quartal erstellt

Darf ich das neue Leistungsmodell auch zwölf Monate im Voraus bezahlen? 

Ja, dies ist aber leider erst ab Januar 2024 möglich.

Kann mein Institut Finmas eine Einzugsermächtigung erteilen? 

Ja, das planen wir und werden demnächst darüber in einem speziellen Newsletter informieren. 

Rechtliche Fragen und Datenschutz
Müssen die Sparkassen im Zuge der Einführung von Finmas Connect ein neues Vertragswerk unterschreiben?

Nein, die Sparkassen müssen keine neuen Unterschriften leisten. Um die meisten Produkte und Dienstleistungen des neuen Leistungsmodells nutzen zu können, muss keine Sparkasse neue Vertragswerke unterzeichnen. Die bestehenden Verträge gehen mit den Finmas-Konditionen in das neue Leistungsmodell über. Für Sparkassen, die schon mit uns zusammenarbeiten, räumen wir deshalb für das zweite Halbjahr, ab dem 1. Juli 2023 besondere Rechte ein. Diese haben wir im Anhang “Besondere Rechte für Finmas-Partner im Kalenderjahr 2023″ zusammengefasst, der per E-Mail an dein Institut versendet wurde.  

Erhalten die Sparkassen eine Übersicht über alle Leistungen?  

Ja, die Sparkassen bekommen eine Übersicht mit sämtlichen zur Verfügung stehenden Produkten und Dienstleistungen sowie einzelne Produktblättern mit einer gesonderten Information zum jeweiligen Produkt.  

Müssen die Sparkassen weitere Vereinbarungen abschließen? 

Um ab dem 1. Juli 2023 auch die Vermittlung von Ratenkredit-Produkten auf dem Europace Finanzierungsmarktplatz für Ratenkredite möglich zu machen, ist der Abschluss des „Produktseitigen Ratenkredit-Vermittlungsvertrags (Anlage 3)“ erforderlich. Diesen Vertrag erhalten die Sparkassen per E-Mail gleichzeitig mit allen erforderlichen Unterlagen in der Zeit vom 3. bis 5. Mai 2023. Dieser kann ausgedruckt, unterzeichnet und eingescannt zurückgeschickt werden oder als PDF elektronisch einfach signiert werden. Wichtig ist hierbei noch, dass in diesem trilateralen Vertrag die Europace AG, als Plattformbetreiber, auch Vertragspartner ist. Da mit der Europace AG ggf. noch kein Vertragsverhältnis besteht, muss die neu begründet werden. 

Um ab dem 1. Juli 2023 auch den individuellen Konditionenvergleich (i-Kondi) abrufen zu können, ist der Abschluss des Vertriebsseitigen Finmas-Vermittlungsvertrages (kurz: VVV)  erforderlich. Diesen Vertrag erhalten die Sparkassen von uns gleichzeitig mit allen erforderlichen Unterlagen im Zeitraum vom 3. bis 5. Mai 2023. Dieser kann ausgedruckt, unterzeichnet und eingescannt zurückgeschickt werden oder als PDF elektronisch einfach signiert werden. 

Keine neue Unterschrift notwendig:  

Mit Einführung des neuen Leistungsmodells stellen wir das Erfordernis der Schriftform auf die Textform nach § 126b BGB um.  Eine kompetenzgerechte Bestätigung ist dann in allen Fällen möglich, die eine aktive Vereinbarung zwischen uns und der Sparkasse benötigen. 

Alle Vereinbarungen, zu denen eine Bestätigung der Sparkasse erforderlich ist, benötigen eine lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden (bspw. Vorstandsvorsitzender, Abteilungsleiter) genannt ist. Diese Person kann elektronisch eine Bestätigung abgeben, das Dokument kann ausgedruckt, unterzeichnet und eingescannt zurückgeschickt werden oder als PDF elektronisch einfach signiert werden. Wichtig ist dabei, dass dies kompetenzgerecht erfolgt. Zum Nachweis kann uns die Übersicht der Zeichnungsberechtigten mitgeschickt werden. 

Zu diesen Neuerungen hatten wir uns mit den Verbänden bereits ausgetauscht. Der OSV unterstützt diesen digitalen Schritt. Auch andere Verbände äußerten sich positiv zur Einführung der elektronischen Form. 

Was passiert mit den Verträgen im Vermittlungsgeschäft? 

Die Standardvermittlungsverträge Vertraulichkeitsvereinbarung, Rahmenvertrag, „Produktseitiger Immobilienfinanzierungs-Vermittlungsvertrag (Anlage 1)“, „Produktseitiger Ratenkredit-Vermittlungsvertrag (Anlage 3)“ und „Vertriebsseitiger Finmas-Vermittlungsvertrag (Anlage 5)“ gelten inhaltlich unberührt fort. 

Welche besonderen Rechte stehen einer Sparkasse zu? 

Jeder Sparkasse, die bereits mit uns zusammenarbeitet, räumen wir folgende besonderen Rechte ein: 

  • Anrechnung von Anbindungskosten für Produkte und Dienstleistungen, die ab dem 1. Januar gezahlt wurden und im neuen Leistungsmodell enthalten sind 
  • Außerordentliches Kündigungsrecht von einem Monat zum Monatsende bis zum 31. Dezember 2023 
  • Bei einer außerordentlichen Kündigung bis zum 31. August 2023 erstatten wir 80% der gezahlten Vergütung für die Monate Juli und August 
Wie hält Finmas den Datenschutz ein?  

Finmas verpflichtet sich zur Einhaltung aller Anforderungen der DSGVO. Finmas verarbeitet Daten eigenverantwortlich gem. Art. 6 Abs. 1 Buchst. B der DSGVO. Dies ist in den Finmas-Konditionen und Produktblättern festgehalten und beschrieben. Bei einzelnen angebotenen Produkten verarbeitet Finmas personenbezogene Daten weisungsgebunden und im Auftrag der Sparkasse. Hierfür wird zwischen den Parteien weiterhin eine entsprechende Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) vereinbart. 

Diese gilt derzeit für das Portal, das Vermittler-CRM sowie die Dashboards. Der Zweck der Verarbeitung ergibt sich aus dem Produktblatt Finmas Portal, Vermittler-CRM und Dashboard sowie den Finmas Konditionen. 

Werden technisch organisatorische Maßnahmen (TOMs) zwischen den Parteien vereinbart? 

Ja, Finmas hat angemessene TOMs ergriffen, diese sind als Anlage zu den Konditionen beigefügt. Finmas verpflichtet außerdem alle angebundenen Subunternehmer zur Einhaltung dieser TOMs.  Die beauftragten Subunternehmer (Unterauftragsverhältnisse) werden innerhalb der AVV aufgelistet. 

Zusätzliche Informationen zu IT-Sicherheit und Datenschutz: 

Finmas wird den Sparkassen einen aktuellen Sollmaßnahmenkatalog sowie ein aktuelles TÜV-Gutachten zum Datenschutz zur Verfügung stellen. Diese Dokumente sind zukünftig jederzeit über das Portal abrufbar. 

Werden die Daten beim Transfer und auf den Speichermedien gesichert? 

Ja, alle uns übermittelten personenbezogenen Daten sind gesichert. Es erfolgt eine Inhaltsverschlüsselung der ruhenden Daten und eine Transportverschlüsselung der Daten während des Transports. Der Zugriff auf die Daten ist beschränkt und wird durch eine Rollen- und Berechtigungskonzept geschützt. Personenbezogene Daten, die ggf. einen Drittlandsbezug haben, werden pseudonymisiert. 

Hat der OSV die Vertragsunterlagen und Dokumente geprüft? 

Wir haben die neuen Finmas-Konditionen, die besonderen Rechte für Finmas-Partner im Kalenderjahr 2023 und die datenschutzrechtlichen Aspekte mit dem OSV ausführlich diskutiert und verhandelt. Der OSV, vertreten durch Jörg Windoffer, hatte dabei federführend die Angemessenheit und Ausgewogenheit der Regelungen für unsere Partner im Blick. Zahlreiche Gespräche und umfangreiche Erörterungen haben ein sachgerechtes und angemessenes Vertragswerk entstehen lassen. 

Gibt es rechtliche Hinweise oder hilfreiche rechtliche Unterlagen, die der Sparkasse zur Verfügung gestellt werden können? 

Ja, wir haben für unsere Partner einen Mustervorstandsbeschluss zur Vorlage zur Vorstandssitzung und –entscheidung erstellt und eine Indikation zur Einwertung des neues Leistungsmodells als sonstiger Fremdbezug gemäß der DSGV-Checklisten zur Risikoermittlung bei Dienstleistungsbezug. 

Finmas direkt Kontaktieren

Du hast Fragen zu Finmas Connect? Wende dich gern an deinen Finmas Regionalleiter.
Alternativ schreibe uns eine E-Mail oder rufe unsere Kundenbetreuung an.